Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie
Seit dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf in der Gastronomie verzehrte Speisen.
Beschlossen wurde diese Regelung von der unionsgeführten Bundesregierung unter Verantwortung der CDU/CSU. Damit wurde ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt und für die Betriebe endlich langfristige Planungssicherheit geschaffen.
Gerade die Gastronomiebetriebe, von denen viele familiengeführt sind und ihren festen Platz im ländlichen Raum haben, benötigen vor allem Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die dauerhafte Entlastung durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz setzt hier ein wichtiges Zeichen und schafft spürbare Unterstützung statt neuer Belastungsdiskussionen.
Ein Blick in die Städte und Gemeinden des Landkreises zeigt, welchen Stellenwert Restaurants, Cafés und Gaststätten für das öffentliche Leben haben. Sie sichern Arbeitsplätze, sind Orte der Begegnung und tragen wesentlich zur Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte und Ortskerne bei.
Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck erklärt dazu:
„Unsere Gastronomie braucht Verlässlichkeit statt ständiger neuer Belastungsdebatten. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer ist ein wichtiges Signal an die Betriebe – besonders im ländlichen Raum. Es geht um Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und um Orte der Begegnung.“
Dass die Maßnahme in der Praxis ankommt, zeigt sich auch vor Ort: In Saalfeld wirbt inzwischen selbst eine große Fast-Food-Kette mit dem reduzierten Steuersatz. Dies unterstreicht, dass die Entlastung sichtbar ist und unmittelbar bei den Unternehmen wirkt.