Novellierung des Thüringer Kurortegesetzes soll erfolgen. Bemühungen von MdL Kowalleck erfolgreich.
In den Saalfelder Feengrotten und im Schmiedefelder Schaubergwerk „Morassina“ wird seit Jahren die Heilstollentherapie als natürliche Heilmethode bei Patienten mit Atemwegserkrankungen und allergischen Krankheitssymptomen angewandt. Verschiedene Bundesländer haben das Prädikat „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ in ihre Kurortgesetze aufgenommen. Leider sieht das Thüringer Kurortegesetz (ThürKOG) eine solche Anerkennung bislang nicht vor. Dass diese Prädikatisierung im Thüringer Kurortegesetz festgeschrieben wird, dafür setzen sich die Verantwortlichen beider Schaubergwerke gemeinsam mit der Stadt Saalfeld und der Gemeinde Schmiedefeld sowie dem Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck ein.
Die zu Beginn des Jahres vom Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck gestellte Anfrage an die Landesregierung, ob diese eine Aufnahme des Prädikats „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ in das Thüringer Kurortegesetz plane, wurde seitens des Wirtschaftsministeriums positiv beantwortet.
Daraufhin hatte Kowalleck den Staatssekretär im Thüringer Wirtschaftsministerium, Herrn Jochen Staschewski, zu einem Vor-Ort-Besuch in die Heilstollen des Schaubergwerkes „Morassina“ in Schmiedefeld und der Saalfelder Feengrotten eingeladen.
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